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Umbauordnung - neue NBauO-Regelungen ab 01.07.2024

© pixelkorn | AdobeStock

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Am 20.06.2024 wurde das zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51 vom 20. Juni 2024) veröffentlicht.

Die wesentlichen Änderungen an der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) betreffen:

  • Anpassung der Grenzabstandsregelungen insbesondere zur einfacheren Nachverdichtung und Förderung von Windenergieanlagen (§ 5 NBauO)
  • Wegfall der Möglichkeit der Behörde, nachträglich die Errichtung von Spielplätzen verlangen zu können (§ 9 NBauO)
  • Änderungen hinsichtlich der Entbehrlichkeit eines zweiten Rettungswegs (§ 33 NBauO)
  • Privilegierung von Wohnungen bei der KFZ- und Fahrradstellplätzen (§§ 47, 48 NBauO)
  • Erweiterung der genehmigungsfreien Vorhaben u. a. um Nutzungsänderungen zwecks Unterbringung Schutzsuchender und um bestimmte Umbauvorhaben (§§ 61, 63 NBauO, Anhang)
  • Einführung der Pflicht für Tragwerksplaner/-innen zur Abgabe einer Erstellungserklärung über nicht zu prüfende Standsicherheitsnachweise (§ 65 NBauO)
  • Weitestgehender Wegfall des Ermessens bei der Zulassung von Abweichungen (§ 66 NBauO)
  • Einführung einer angemessenen Frist zur Nachreichung von Unterlagen sowie Mängelbehebung (§ 69 NBauO)
  • Vorsehen einer Genehmigungsfiktion bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen für bestimmte Vorhaben zu Wohnzwecken (§ 70 a NBauO)
  • Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Bundesländer (§ 73 a)
  • Einführung von Erleichterungen bei bestimmten Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen, wenn Standsicherheit und Brandschutz sichergestellt sind; zugleich Vorsehen einer Darstellungspflicht der Abweichungen von geltenden Standards durch Entwurfsverfasser/-innen sowie Verpflichtung zur Abgabe einer Erstellungserklärung der Tragwerksplaner/-innen zu den Standsicherheitsnachweisen (85 a NBauO)
  • Einführung von Erleichterungen zum Wiederaufstellen von mobilen Tiny Houses/Homes nach Ortsveränderung (85 b NBauO)

Kernstück dieser sogenannten „Umbauordnung“ ist der neu eingeführte § 85 a NBauO. Dieser eröffnet Möglichkeiten und Chancen zur nachträglichen Schaffung von Wohnraum, indem von geltenden Standards abgewichen werden kann, die lediglich dem Komfort dienen und nicht sicherheitsrelevant sind. Diese verantwortungs- und anspruchsvolle Aufgabe hat der Gesetzgeber vertrauensvoll in die Hände der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser gelegt.

Die Regelungen sind am 01.07.2024 in Kraft getreten.

Das Änderungsgesetz können Sie unter folgendem Link herunterladen: Nds. GVBl. 2024, Nr. 51

Den vollständigen Text können sie über das Niedersächsische Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) abrufen: NBauO2024