Der Wahlausschuss
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von der Vertreterversammlung gewählt.
Der Wahlausschuss besteht aus insgesamt sechs Mitgliedern: einer oder einem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden, da sie besonders verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen, im Rahmen der sogenannten besonderen Bestellung durch Gelöbnis förmlich dazu verpflichtet, ihre Dienstobliegenheiten gewissenhaft zu erfüllen, die Gesetze und das Grundgesetz zu wahren (vgl. § 1 Verpflichtungsgesetz).
Funktion und Aufgaben
Der Wahlausschuss ist zuständig für die Durchführung der Wahlen zur Vertreterversammlung nach Maßgabe der Wahlsatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen. Im Wesentlichen bedeutet das, dass der Wahlausschuss sich um alle Angelegenheiten rund um das Wählerverzeichnis einschließlich Einsprüchen und Korrekturen kümmert, die Wahlvorschläge prüft, die Wahlunterlagen erstellt und ausgibt, die Stimmen auszählt und das Ergebnis der Wahl bekannt gibt.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die kammerinternen Ansprechpartnerinnen.
Aktuelle Mitglieder
Dipl.-Ing. Karl-Friedrich Borchling |
Dipl.-Ing. Joost Hebestreidt | Beratender Ingenieur |
Dipl.-Ing (FH) Andreas Jende |
Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer | Beratender Ingenieur |
Dipl.-Ing. Heinz-Jürgen Lingelbach |
Dipl.-Ing. Stefan Seggelke | Beratender Ingenieur |