Allgemeines
Die Ingenieurkammer Niedersachsen steht Ingenieurinnen und Ingenieuren aller Fachrichtungen unabhängig von ihrer Beschäftigungsart offen. Rund 6 000 Ingenieurinnen und Ingenieure mit vielfältigen Tätigkeitsbereichen sind Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Diese Ingenieurspektren stellen sich strukturell in der viergliedrigen Fachgruppeneinteilung dar:
Konstruktiver Ingenieurbau
Sonstige Bauingenieure
Maschinenbau, Elektrotechnik und vergleichbare Ingenieurtätigkeitsbereiche
Geodäsie, Informatik und sonstige Ingenieurbereiche.
Als Ingenieurin und Ingenieur können Sie Pflichtmitglied oder Freiwilliges Mitglied werden. Pflichtmitglieder sind diejenigen Ingenieure, die in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind. Hier sind besondere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Freiwillige Mitgliedschaft ist für Ingenieurinnen und Ingenieure unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit oder Fachrichtung möglich. Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen bringt die Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit sich, wenn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk steht nur Freiwilligen Mitgliedern der Ingenieurkammer zu.
Ihre Vorteile als Mitglied
In wenigen Schritten zur Mitgliedschaft. Los geht's.
Haben Sie weitere Fragen zum Leistungsangebot der Ingenieurkammer Niedersachsen oder zu spezifischen Eintragungsvoraussetzungen? Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern weiter.