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Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Beratende Ingenieurin | Beratender Ingenieur werden

Sie blicken auf eine solide Berufserfahrung als Ingenieurin oder Ingenieur zurück? Sie haben Ihre Projekte von A bis Z mit allen Eventualitäten und Abweichungen bestmöglich durchgeplant? Sie sind der strategische Kopf eines jeden Projekts, verantwortungsbewusst und zuverlässig? Dann erfüllen Sie wichtige Voraussetzungen, um Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin zu werden. Ein logischer Schritt in Ihrer Karriereplanung: Präsentieren Sie sich Auftraggebenden als verlässlicher Partner mit qualifizierter Berufserfahrung und Entscheidungskompetenz. 

Die Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur ist ein Alleinstellungsmerkmal mit Strahlkraft. Ihre Ingenieurleistung entspricht durch Ihre fundierten Erfahrungen den höchsten Ansprüchen an Qualität und Sicherheit – machen Sie dies mit der Berufsbezeichnung sichtbar!  

Checkliste: Wer kann Beratender Ingenieur oder Beratende Ingenieurin werden?

Eintragen lassen können sich Ingenieurinnen und Ingenieure, die

  • freiberuflich tätig sind oder
  • in einem Anstellungsverhältnis in einem Ingenieurbüro überwiegend frei von fachlichen Weisungen stehen,
  • durch ihren Hochschulabschluss die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur führen dürfen,
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben,
  • an mindestens vier berufsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben,
  • eine Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen vorweisen können.

Ein unabhängiger und vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung berufener Eintragungsausschuss der Ingenieurkammer Niedersachsen prüft die Voraussetzungen zur gesetzlichen Listeneintragung. Sobald Sie in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure aufgenommen  worden sind, dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen.

 

 

 

Kompetenzen herausstellen – Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin | Beratender Ingenieur

Machen Sie Ihre Unabhängigkeit und Integrität zu Ihrem Aushängeschild! Durch das Führen der Berufsbezeichnung können Sie Ihre Kompetenz verdeutlichen und sich somit im Wettbewerb positionieren. Auf diese Weise können Sie Auftraggebende auf Ihre besondere Beratungs- und Ingenieurleistung aufmerksam machen. Darüber hinaus werden Sie durch Ihre Zugehörigkeit zur Ingenieurkammer Niedersachsen Teil eines wichtigen Netzwerks berufspolitisch engagierter Ingenieurinnen und Ingenieure. So können Sie aktiv die Rahmenbedingungen im Interesse des Berufsstands und des Gemeinwohls mitgestalten.

 

 

Fortbildung | Das Extra on Top

Up to date bleiben und nebenbei der Fortbildungspflicht nachkommen:
Als Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur können Sie an zwei Seminaren der Ingenieurkammer Niedersachsen jährlich kostenfrei teilnehmen.

Fortbildungspunkte, die Sie durch unsere Seminare sammeln, werden Ihrem Mitgliederkonto automatisch gutgeschrieben.

Und noch ein Vorteil für Ihr Ingenieurbüro: Berufsfremde Angestellte in Büros Beratender Ingenieurinnen und Ingenieure, die selbst nicht Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen sind, können zu Mitgliedskonditionen an den Seminaren der Ingenieurkammer Niedersachsen teilnehmen.
Jedes Büro kann pro Jahr vier Seminare buchen. Sie sind flexibel, ob vier Angestellte teilnehmen oder eine Person vier Seminare besucht.

Diese Angebote gelten nur für Seminare der Ingenieurkammer Niedersachsen.

 

 



Vorteil Fortbildung für
Beratende Ingenieurin | Beratender Ingenieur
 

www.fortbilder.de



Hinweis: Bei Anmeldung bitte unter Anmerkungen eintragen

Sie nehmen selbst teil BI 2023
Ihr Mitarbeitenden nehmen teil MA BI Büro

http://www.fortbilder.de

Das Versorgungswerk: solider Partner Ihrer Altersvorsorge

Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure sind obligatorisch Mitglied im Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen. Das Versorgungswerk ist eine vom Berufsstand für Ingenieurinnen und Ingenieure selbstgestaltete und selbstverwaltete Einrichtung. Die Leistungen umfassen neben dem Altersruhegeld sowie der Hinterbliebenenversorgung erforderlichenfalls auch eine Berufsunfähigkeitsrente.

Gut zu wissen: Wenn Sie sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur werden möchten, besteht die Möglichkeit, sich von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten des Versorgungswerkes befreien zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Angestellten innerhalb einer freiberuflich ausgerichteten Ingenieurgesellschaft ihre Tätigkeit überwiegend frei von fachlichen Weisungen ausüben und die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

Informieren Sie sich hier über die Leistungen und Vorteile des Versorgungswerkes.

 

 

 

Wir unterstützen Ihr Marketing

Machen Sie Ihre qualifizierte Berufsbezeichnung sichtbar mit

  • Stempel
    für Sie personalisiert
  • Logo
    zum Beispiel für Ihre Internetpräsenz und Ihre Ausgabemedien
  • Büroschild
    signalisiert Seriosität und Fachkompetenz bereits an der Bürotür
  • Flyer für Auftraggebende
    verdeutlicht Ihren potentiellen Auftraggebenden die Vorteile der Beauftragung von Beratenden IngenieurInnen


Sie möchten die Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin | Beratender Ingenieur führen? Hier geht es zum Antrag.

Hier haben wir alle Informationen über die Berufsbezeichnung für Sie auf einen Blick zusammengestellt.

Haben Sie Fragen rund um die Berufsbezeichnung, zu den Voraussetzungen für die Listeneintragung, zum Prozess der Beantragung oder möchten Werbemittel nachbestellen?
Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern!

 

 

Ansprechpartner/in

Ass. iur. Alexander Koch
Sachgebietsleitung
0511 3978919
E-Mail
Manuela Grünewald
Sachbearbeitung
0511 39789-39
E-Mail
Özge Keske
Teamassistenz
0511 39789-48
E-Mail