Angestellte und beamtete Ingenieure
Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen, die im Angestellten- oder Beamtenverhältnis tätig sind, können nach dem Niedersächsischen Ingenieurgesetz Freiwilliges Mitglied der Ingenieurkammer werden.
Der Beitrag beträgt 96 Euro pro Jahr, die einmalige Aufnahmegebühr 86 Euro.
Ihre Vorteile:
- Sie besuchen unsere Seminare zu vergünstigten Mitgliederpreisen. Zum Seminarprogramm
- Sie nutzen das Fortbildungsangebot aller anderen Ingenieurkammern in Deutschland sowie weiterer Kooperationspartner zu Mitgliederpreisen.
- Sie können sich in der Niedersächsischen Ingenieurversorgung eine zusätzliche Altersversorgung zu interessanten Bedingungen aufbauen. Ingenieurversorgung
- Sie sind herzlich eingeladen, an unserem beliebten Veranstaltungsprogramm mit Energietag, Ingenieurrechtstag, Sachverständigentag oder Neujahrsempfang teilzunehmen und haben so die Möglichkeit, sich zu aktuellen Ingenieurthemen zu informieren und sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Unsere Veranstaltungen
- Lassen Sie sich von den Fachleuten der Ingenieurkammer zu Fragen der eigenen Karriere, zu Existenzgründungs- und ggf. Nachfolgethemen und zu allen berufsbezogenen Rechtsfragen beraten. Zwei Beratungsstunden sind bereits in Ihrem Beitrag enthalten. Beratungsangebot
- Besuchen Sie die Sitzungen der Vertreterversammlung, Ihres „Kammerparlaments“. Vertreterversammlung
- Interesse, am demokratischen Willensbildungsprozess der Ingenieurkammer teilzunehmen? Wir sagen Ihnen wie das geht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine private Krankenversicherung? Nutzen Sie günstige Bedingungen von Rahmenvereinbarungen mit Versicherungspartnern. Versicherungspartner und Versicherungen
Hier zur Beitragssatzung, zur Gebühren- und Auslagensatzung, zum Niedersächsischen Ingenieurgesetz.