Bund und Europa
Das Berufsrecht der Ingenieure ist als Berufsbezeichnungsrecht in der Gesetzeskompetenz des Landes Niedersachsen. Die Berufsbezeichnung Ingenieur ist von herausragender Bedeutung sowohl für die Allgemeinheit, den Verbraucher als auch für die Berufsträgerinnen und -träger.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist wie die 15 weiteren Länderingenieurkammern in der Bundesingenieurkammer e.V. organisiert. Diese bündelt die Interessen der Berufsstände im gesamten Bundesgebiet und berät Kammern und die Politik sowie Verwaltung insbesondere auf Bundesebene.
Sie vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der Mitgliedskammern auch auf europäischer Ebene über die Mitwirkung im European Council of Engineers Chambers (ECEC), der Organisation der europäischen Ingenieurkammern. Dies ist umso wichtiger als der europäische Gesetzgeber seit Jahren einen großen Einfluss auf das nationale Bundes- und das jeweilige Landesrecht besitzt. Hier gilt es, die berufspolitischen Belange der Ingenieurinnen und Ingenieure zu wahren und zu fördern.
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