Service für Verbraucher
In erster Linie sind es die gesetzlichen Regeln zum Berufsbezeichnungsschutz, die dazu führen, dass Auftraggeber sicher sein können, dass die Berufsbezeichnung zu Recht geführt wird und vor allem eine qualifizierte Ausbildung – in der Regel ein Hochschulstudium – vorliegt.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist zuständige Stelle, die darüber zu entscheiden hat, ob sich jemand zu Recht ‚Ingenieurin‘ oder ‚Ingenieur‘ nennen kann. Sie schafft damit Rechtssicherheit für den Einzelnen, Auftraggeber und den Berufsstand.
Berufsbezeichnung und Berufsbezeichnungsschutz
Die Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung, wonach bestimmte Leistungen nur von Personen erbracht werden können, die in die gesetzlichen Listen der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen sind (Listen der Tragwerksplaner und der Entwurfsverfasser) geben nicht nur den Bauämtern und dem Bauherrn Rechtssicherheit, sondern dienen auch unmittelbar dem Verbraucherschutz, da Qualifikationen vor der Eintragung durch die Ingenieurkammer Niedersachsen geprüft werden.
Im Interesse der Gerichte, Behörden und Auftraggeber erfolgt die Prüfung der Personen, die öffentlich bestellt und vereidigte Sachverständige werden wollen. Sie müssen nachweisen, dass sie über die persönliche Eignung und die Besondere Sachkunde verfügen.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen setzt sich ferner für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ein. Klar gegliederte und stringente Leistungsbilder, verknüpft mit gesetzlichem Preisrecht, geben Planungssicherheit und schützen daher den Auftraggeber. Gleichzeitig sichern sie die Einhaltung von Qualitätsstandards.
HOAI
Die richtigen Experten finden
Verbraucher müssen sich auf die Qualität in Planung und Ausführung ihrer Baumaßnahmen verlassen. Es geht um das Eigentum und den Schutz bedeutender Sachwerte, es geht auch um die Sicherheit von Menschen und den Schutz der Umwelt.
In der Ingenieursuche Online der Ingenieurkammer Niedersachsen stehen Ihnen Spezialisten aller Ingenieurfachgebiete zur Verfügung. Hier finden Sie Ingenieurinnen und Ingenieure mit sämtlichen von der Ingenieurkammer anhand von Listeneintragungen und Prüfungen festgestellten Qualifikationen sowie mit eigenen ausführlichen Profilen.
Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen dokumentiert zudem, dass die Berufsträgerinnen und -träger ihren Berufspflichten sowie der Fortbildung überprüfbar nachkommen.