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Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Schlichtungsstelle

Außergerichtliche Konfliktlösung

Wenn in Bau- und Planungsverfahren Konflikte auftreten, ist ein strittiges Gerichtsverfahren im Ausgang ungewiss, dazu kostenintensiv und langwierig. Eine Alternative bietet die Schlichtungsstelle der Ingenieurkammer Niedersachsen. Sie ist Anlaufadresse für die gütliche und endgültige außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten. Für die Parteien ergibt sich damit die Chance, gemeinsame Lösungen zu erarbeiten und sogar den Weg für eine eventuelle weitere Zusammenarbeit zu ebnen.

Der Schlichtungsausschuss kann bei Streitigkeiten aller Art, die sich im Zusammenhang mit der Berufsausübung durch unsere Mitglieder untereinander oder mit Dritten ergeben, angerufen werden, ebenso bei unterschiedlichen Auffassungen über die Vertragsauslegung oder der Planung sowie bei der Honorarabrechnung.

Die im Schlichtungsgespräch erzielten Übereinstimmungen sind als schriftliche Vereinbarungen rechtsverbindlich. Der Weg zu den ordentlichen Gerichten steht weiterhin offen.

 

 

 

Die erzielte gütliche Einigung basiert auf Verfahrenswegen, die

  • festgefahrene Positionen aufbrechen
  • die wahren Problempunkte ansprechen
  • Positionen erkennen
  • Prioritäten offen legen
  • Missverständnisse ausräumen
  • Lösungswege finden.

Gute Gründe für ein Schlichtungsverfahren

Fachwissen: Die Schlichter im Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer sind selbst Ingenieurinnen und Ingenieure. Sie können die ingenieurtechnischen Fragestellungen aufgrund ihrer eigenen Qualifikation und Berufserfahrung sachlich und fachlich beurteilen und so kompetent Lösungsvorschläge unterbreiten.

Zeiteffizienz: Sie kommen schnell zu Ergebnissen: Ein erster Termin kann sehr zügig unter den Beteiligten abgestimmt werden, in der Regel innerhalb von wenigen Wochen. Dabei wird auf die Terminlage der Beteiligten Rücksicht genommen.

Kosten: Sie sparen Kosten gegenüber mit einem Gerichtsverfahren. Die Parteien haben es selbst in der Hand, zügig zum Ziel der gütlichen Einigung zu kommen.

Vertrauen: Eine Schlichtung geschieht einvernehmlich. Sie stellt den Rechtsfrieden her und das Vertragsverhältnis kann aufrecht erhalten werden. Auf diese Weise wird das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten wiederhergestellt.

 

Wem steht die Schlichtungsstelle offen?

Jedes Mitglied der Ingenieurkammer und jede in die Gesellschaftsliste der Ingenieurkammer eingetragene Gesellschaft kann den Schlichtungsausschuss anrufen, und natürlich auch jeder Auftraggeber, der mit einem Mitglied oder einer Gesellschaft als Vertragspartner zusammenarbeitet und in dem konkreten Projekt nach einer Konfliktlösung strebt. Das Schlichtungsverfahren setzt die freiwillige Bereitschaft der Partner voraus.

Der Schlichtungsausschuss

Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einem Schlichtungsausschussstatt, der mit erfahrenen Ingenieurinnen und Ingenieuren besetzt ist. Er ist als ständiger Ausschuss auf gesetzlicher Grundlage eingerichtet § 38 Niedersächsisches Ingenieurgesetz  und legt bei seiner Arbeit die Schlichtungsordnung der Ingenieurkammer zu Grunde. Die Mitglieder werden durch die Vertreterversammlung gewählt und sind unabhängig, unparteilich und ehrenamtlich tätig. Das Justiziariat fungiert als Vertreter der Geschäftsstelle und betreut die Verfahren.

 

 

Haben Sie Interesse an einer Schlichtung oder Fragen? Kontaktieren Sie uns:

Ansprechpartner/in

RAin Nadine Scholz
Stabsstelle Recht, Syndikusrechtsanwältin
0511 39789-20
E-Mail
Ass. iur. Büsra Yilmaz
Juristische Sachbearbeitung
0511 39789-43
E-Mail
Sabrina Welz
Teamassistenz
0511 39789-21
E-Mail