Beteiligungsportal
Öffentlichkeitsbeteiligung vor Einführung und Änderung von Satzungen der Ingenieurkammer Niedersachsen
Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie [EU] 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen) und gemäß den Anwendungsbestimmungen der Ministerien zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Beschl. d. LReg v. 27.10.2020 – MW 201-01430/03) stellt die Ingenieurkammer Niedersachsen auf dieser Seite aktuelle Entwürfe neuer Satzungen und Entwürfe von Satzungsänderungen zur Information der Kammermitglieder und anderer betroffener Personenkreise ein.
Auf dieser Seite werden nur Entwürfe von Vorschriften eingestellt, die in den Geltungsbereich der jeweiligen Fassung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen fallen. Dies betrifft solche Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken und eine obligatorische Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Kammer entsprechend der Bestimmungen der oben genannten Verhältnismäßigkeitsrichtlinie erforderlich machen.
Die Veröffentlichung auf dieser Seite erfolgt für die Dauer von mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung durch die Vertreterversammlung der Ingenieurkammer Niedersachsen. Kammermitglieder und andere betroffene Interessenträger haben die Möglichkeit, per E-Mail oder postalisch ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der oben genannten Richtlinie von Relevanz sind. Zur Information über die in diesem Zusammenhang notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung der Ingenieurkammer Niedersachsen verwiesen.
So erreichen Sie uns
Per E-Mail:kammer(at)ingenieurkammer.de
Postalisch: Ingenieurkammer Niedersachsen, Hohenzollernstr. 52, 30161 Hannover
Bitte beachten Sie, dass die Ingenieurkammer lediglich verpflichtet ist, die Eingaben auf ihre Relevanz bezüglich der Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen, jedoch grundsätzlich keine Rückmeldung der Ingenieurkammer Niedersachsen an die Absenderinnen und Absender der Eingaben erfolgt. Eingaben, die nicht innerhalb des Stellungnahmezeitraums bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.
Aktuelle Entwürfe für die Öffentlichkeitsbeteiligung
Betroffene Regelung | Entscheidung durch die Vertreterversammlung | Zeitraum für die Stellungnahme | Regelungsentwurf |
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Änderung der Beitragssatzung in der Fassung vom 06.12.2007 (veröffentlicht in der Länderbeilage der Ingenieurkammer Niedersachsen, Deutsches Ingenieurblatt Ausgabe 1-2/2008) | 2. November 2021 | 8. Oktober 2021 bis 26. Oktober 2021 | |
Änderung der Sachverständigenordnung in der Fassung vom 11.12.2018 (veröffentlicht in der Länderbeilage der Ingenieurkammer Niedersachsen, Deutsches Ingenieurblatt, Ausgabe 1-2/2019)
| 2. November 2021 | 8. Oktober 2021 bis 26. Oktober 2021 | |
Änderung der Sachverständigenordnung in der Fassung vom 11.12.2018 (veröffentlicht in der Länderbeilage der Ingenieurkammer Niedersachsen, Deutsches Ingenieurblatt, Ausgabe 1-2/2019) | 8. Februar 2022 (Sitzung verschoben) | 24. Januar bis 7. Februar 2022 | TOP 4.1 Änderung SVO |
Fortbildungssatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen | 8. Februar 2022 (Sitzung verschoben) | 24. Januar bis 7. Februar 2022 | TOP 4.2 Fortbildungssatzung |
Änderung der Sachverständigenordnung in der Fassung vom 11.12.2018 (veröffentlicht in der Länderbeilage der Ingenieurkammer Niedersachsen, Deutsches Ingenieurblatt, Ausgabe 1-2/2019) | 24. März 2022 | 04. März bis 23. März 2022 | TOP 5.1 Änderung SVO |
Fortbildungssatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen | 24. März 2022 | 04. März bis 23. März 2022 | TOP 5.2 Fortbildungssatzung |