Berufsaufgaben
Im Niedersächsischen Ingenieurgesetz sind in § 2 die Berufsaufgaben von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Einzelnen definiert.
Die Aufgaben umfassen dabei
- Forschung und Entwicklung
- Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung technischer Vorhaben
- Projektentwicklung, Projektsteuerung und Objektunterhaltung
- Überwachung der Ausführung technischer Vorhaben
- Erstellung von Gutachten.
Diese Regelung umschreibt die Berufsaufgaben der Ingenieurinnen und Ingenieure, wobei die Wahrnehmung der Berufsaufgaben als geistig-schöpferische Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung erfolgt.
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