Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Berufsaufgaben

Im Niedersächsischen Ingenieurgesetz sind in § 2 die Berufsaufgaben von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Einzelnen definiert.

Die Aufgaben umfassen dabei

  • Forschung und Entwicklung
  • Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung technischer Vorhaben
  • Projektentwicklung, Projektsteuerung und Objektunterhaltung
  • Überwachung der Ausführung technischer Vorhaben
  • Erstellung von Gutachten.

Diese Regelung umschreibt die Berufsaufgaben der Ingenieurinnen und Ingenieure, wobei die Wahrnehmung der Berufsaufgaben als geistig-schöpferische Tätigkeit in eigener fachlicher Verantwortung erfolgt.

Ansprechpartner/in

Stephan von Friedrichs
Hauptgeschäftsführer, Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt
0511 39789-15
E-Mail