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Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

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30161 Hannover

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Stellungnahmen

Die Ingenieurkammer Niedersachsen setzt sich sowohl für den Schutz und den Qualitätsanspruch des Berufsstandes als auch für das Gemeinwohl ein. Nach diesen Leitmotiven verfasst die Ingenieurkammer Niedersachsen Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben und begleitet die rechtlichen Entwicklungen. Als Trägerin öffentlicher Belange wird die Ingenieurkammer Niedersachsen in einer Vielzahl von Landesgesetzgebungen in Anhörungen des Landtags beteiligt. Sie bringt ihre fachliche Expertise in das Gesetzgebungsvorhaben auf ministerialer Ebene und vor Fachausschüssen des Landtages ein.

2020

Anhörung NIngG | Stellungnahme zur geplanten Novelle des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes

Anfang Juli 2020 hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung u.a. des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes (NIngG) zur Anhörung an die betroffenen Kammern und Verbände versandt. Die Ingenieurkammer Niedersachsen hat im Rahmen dessen von Ihrer Möglichkeit, sich zu dem Entwurf zu äußern, Gebrauch gemacht und mit Datum vom 18. August 2020 eine Stellungnahme gegenüber dem Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung abgegeben.

Das NIngG ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Ingenieurkammer Niedersachsen, an der sich ihre Arbeit orientiert.

Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme zur geplanten Novelle des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes.


2019


2018

Anhörung NBauO | Resolution der Verbände eingebracht

In einer gemeinsamen Resolution haben neun niedersächsische Ingenieurlandesverbände zusammen mit der Ingenieurkammer Niedersachsen und der Architektenkammer Niedersachsen Stellung zu der bevorstehenden Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bezogen und diese vor der Anhörung im Landtag am 13. August 2018 dem zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutzüberreicht. Darin forderten die Initiatoren die Politik dazu auf, die Qualitätssicherung noch stärker in der NBauO verankern. Die Unterzeichnenden setzten sich auch dafür ein, die Aufsicht der Kammern über die Bauvorlageberechtigten zu stärken.

Resolution der Verbände und der Architekten- und Ingenieurkammer Niedersachsen


2017

Qualität der Berufsbezeichnung erhalten | Niedersächsische Ingenieur- und Unternehmerverbände überreichen Resolution

August 2017: In einer gemeinsamen Resolution fordern die niedersächsischen Ingenieur- und Unternehmerverbände zusammen mit der Ingenieurkammer Niedersachsen die Landesregierung auf, die Qualität der Berufsbezeichnung Ingenieur zu erhalten und das Qualitätsgütesiegel Ingenieur zu schützen. Die von insgesamt zehn Institutionen unterzeichnete Resolution wurde Anfang August 2017 an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des Niedersächsischen Landtags weitergeleitet.
Hintergrund sind die aktuellen Beratungen zur Novellierung des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes. Die Initiative der Ingenieurverbände und Unternehmen zielt darauf ab, der mit großer Sorge begleiteten Gefahr um den Abbau der Qualität des Berufsbezeichnungsschutzes entgegenzutreten.

Im Kontext der jetzt notwendigen Umsetzungen europäischer Regelungen in Landesrecht fordern die niedersächsischen Verbände und Kammern den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zum Führen der Berufsbezeichnung und somit den Verbraucherschutz und die Qualitätssicherung nicht abzusenken. Zu bedenken gilt, so die Unterzeichner der Resolution weiter, dass mit dem Wegfall des akademischen Grades Dipl.-Ing. nur noch und ausschließlich die Berufsbezeichnung erkennen lässt, welche fachliche Profession und Kompetenz erworben wurde. In zahlreichen Gesprächen mit der niedersächsischen Landesregierung zur Novellierung des NIngG hat sich die Ingenieurkammer seit Monaten dafür eingesetzt, bei der Definition zum Führen der Berufsbezeichnung einen angemessen hohen MINT-Anteil im Ingenieurgesetz zu verankern.

RESOLUTION | Qualität der Berufsbezeichnung Ingenieur erhalten

Ansprechpartner/in

Stephan von Friedrichs
Hauptgeschäftsführung, Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt
0511 39789-15
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