Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Wissenswertes rund um die Berufsbezeichnung

Mit enormer Geschwindigkeit nehmen die fachlichen und die persönlichen Anforderungen an die heutigen Ingenieurtätigkeiten zu. In allen Phasen eines Projekts sind Kompetenz, Entscheidungsstärke und ein umfangreiches Fachwissen unerlässlich. Vor dem Hintergrund der hohen Komplexität von Ingenieurprojekten ist es für alle Beteiligten wichtig, dass eine Führungspersönlichkeit den Überblick behält. Diese denkt und handelt sowohl lösungsorientiert als auch fachübergreifend und moderiert die Interessen aller Beteiligten zielführend. In vielen Situationen übernimmt eine Beratende Ingenieurin oder ein Beratender Ingenieur diese verantwortungsvolle Position.

Gesetzlich geschützt

Die Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur ist gesetzlich geschützt. Sie wird allein von den Ingenieurkammern vergeben, in Niedersachsen von der Ingenieurkammer Niedersachsen. Wer die Berufsbezeichnung führen möchte, muss spezifische Anforderungen erfüllen. Daher steht die Berufsbezeichnung sowohl für Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit als auch für höchste Qualifikation und fundierte Erfahrungen.

Was zeichnet Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure aus?

Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit:  Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure verfolgen keine gewerblichen Interessen, sondern sind fachlich weisungsungebunden. Sie agieren unabhängig und eigenverantwortlich.

Qualität durch Verantwortung: Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure stellen sich einem Katalog von Berufspflichten, deren Einhaltung die Ingenieurkammer überwacht.

Auf dem neuesten Stand: Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure halten mit den technischen Entwicklungen Schritt und bilden sich fort.

 



Sie möchten Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur werden? Hier geht's zur Checkliste!

Sie möchten eine Beratende Ingenieurin oder einen Beratenden Ingenieur beauftragen? Hier erfahren Sie Ihre Vorteile als Auftraggeberin oder Auftraggeber.

Hier haben wir alle Informationen über die Berufsbezeichnung für Sie auf einen Blick zusammengestellt.

Haben Sie Fragen zur Berufsbezeichnung?
Sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gern.

     

     

    Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure sind

    • unparteiisch
    • fachlich weisungsungebunden
    • eigenverantwortlich
    • fachlich hochqualifiziert

     

     

     

     

     

     

     

     

    Ansprechpartner/in

    Ass. iur. Alexander Koch
    Sachgebietsleitung
    0511 3978919
    E-Mail
    Manuela Grünewald
    Sachbearbeitung
    0511 39789-39
    E-Mail
    Özge Keske
    Teamassistenz
    0511 39789-48
    E-Mail