Tragwerksplaner
Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner
Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner. Sie berechtigt Eingetragene zum prüfbefreiten Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen von Bauvorhaben im Bereich des § 65 NBauO.
In die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner wird auf Antrag eingetragen, wer
ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Hochbaus, Bauingenieurwesen oder Architektur nachweist,
Mitglied einer Länderingenieurkammer oder Architektenkammer ist und
eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen belegen kann. Hierfür sind Prüfberichte und/oder komplette statische Berechnungen einzureichen.
Anträge
- Antrag Mitgliedschaft911 KBSie finden hier den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure oder freiwilligen Mitglieder und Hinweise zum Datenschutz.Antrag Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner260 KBAntrag, Merkblatt und Datenschutzhinweise für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner.Antrag zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung142 KBSie möchten Ihren ausländischen Studienabschluss anerkennen lassen? Hier finden Sie das erforderliche Antragsformular mit weiteren Hinweisen, auch zum Datenschutz.SEPA-Lastschriftmandat29 KBHier finden Sie den Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.