Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Selbstverwaltung

Die Ingenieurkammer Niedersachsen als öffentlich-rechtliche Körperschaft nimmt gesetzliche Aufgaben im Sinne des Allgemeinwohls wahr. Der Staat überträgt ihr zustehende Regelung und Überwachungsaufgaben per Gesetz, die in Niedersachsen aufgrund verfassungsrechtlicher Ermächtigung (Art. 57 Abs. 4 Satz 5 Niedersächsische Verfassung) zugewiesen ist.

Der Staat beschränkt sich hierbei lediglich auf die Rechtsaufsicht.

Wie bei anderen Angehörigen freier Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Apotheker etc. auch, bedient sich der Staat des Sachverstandes der Berufsgruppe, die die berufsständische Selbstverwaltung bilden, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Die Berufsgruppe der Ingenieure erhält somit Teilhaberechte zur Wahrnehmung öffentlicher staatlicher Gewalt. Die Selbstverwaltung ist demokratisch organisiert. Die Berufsgruppe der Ingenieure erhält somit die Möglichkeit der Partizipation bei der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben. Ehrenamtliches Engagement ist für die Wahrnehmung dieser Aufgabenstellung unabdingbar. Willensbildungsprozesse in dieser Struktur unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben.

Als berufliche Selbstverwaltung vertreten die niedersächsischen Ingenieurinnen und Ingenieure die Interessen des Berufsstandes gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen wählen ihre 50 Vertreterinnen und Vertreter – die Vertreterversammlung.

Das Herz der Ingenieurkammer: Weitere Informationen zur Vertreterversammlung finden Sie hier.

Ergebnisse der Kammerwahl 2021

Ende des Jahres 2021 wurde die 7. Vertreterversammlung gewählt – das höchste Organ der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Wer ist dabei? Das Ergebnis lesen Sie hier.

Ansprechpartner/in

Stephan von Friedrichs
Hauptgeschäftsführung, Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt
0511 39789-15
E-Mail