Sachverständige
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch ist ein Sachverständiger eine unparteiische, unabhängige und vertrauenswürdige Person mit überdurchschnittlichen Fachkenntnissen und Erfahrungen auf einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet. Häufig wird der Sachverständige in der Öffentlichkeit als Gutachter bezeichnet, da er hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Fragestellungen oder Sachverhalten anfertigt. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Jeder darf sich als Sachverständiger bezeichnen.
Anders verhält es sich mit der Bezeichnung „Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“. Diese Bezeichnung darf nur führen, wer von einer öffentlich-rechtlichen Institution bzw. Körperschaft bestellt und vereidigt worden ist. Dies sind die Ingenieurkammern, Industrie- und Handelskammern, Architektenkammern, Handwerkskammern und Landwirtschaftskammern.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation in einem staatlichen Prüfungsverfahren und damit ein Qualitätssiegel besonderer Art.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben vor der Bestellungskörperschaft den Nachweis der persönlichen Eignung und der Besonderen Sachkunde erbracht, um diese geschützte Bezeichnung zu erlangen. Die Ingenieurkammer Niedersachsen nimmt hier eine wichtige gesetzliche Aufgabe wahr. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft.
Sachverständiger werden
Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen können bei der Ingenieurkammer das Prüfungsverfahren zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchlaufen. Die Ingenieurkammer ist Bestellungskörperschaft für unterschiedliche ingenieurfachliche und technische Sachgebiete.