Fortbildung Sachverständige
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben sich auf dem Sachgebiet, für das sie öffentlich bestellt und vereidigt wurden, und in Verfahrensfragen regelmäßig im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen. Näheres regelt die Fortbildungssatzung, wobei diese für Sachverständige durch die Sachverständigensatzung teilweise modifiziert wird.
Die Ingenieurkammer Niedersachsen bietet in Kooperation mit der Architektenkammer Niedersachsen Sachverständigenseminare an.
Auf der Website www.fortbilder.de finden Sie unser Seminarangebot.
Aber auch bei vielen anderen Einrichtungen, zum Beispiel dem Institut für Sachverständigenwesen e. V., www.ifs-forum.de, finden Sie verschiedene Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Sachverständige, die eine erneute öffentliche Bestellung beantragen, müssen der Ingenieurkammer nachweisen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Fortbildung nachgekommen sind.