Kontakt

Ingenieurkammer Niedersachsen

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover

Telefon 0511 39789-0

Fax 0511 39789-34

kammer(at)ingenieurkammer.de

Fortbildungsdokumentation

Fortbildung ist als zentrale Berufspflicht im Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) verankert. Angesichts der rasanten Entwicklungen in Technik und rechtlichen Rahmenbedingungen hat sie als Maßnahme zur Qualitätssicherung an Bedeutung gewonnen.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist laut Fortbildungssatzung verpflichtet, die Fortbildung ihrer Mitglieder regelmäßig zu überprüfen – jeweils nach einem Fortbildungszeitraum von zwei Jahren.

Alle wichtigen Informationen zur Fortbildungsdokumentation haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.

FAQ

Wer ist zur Dokumentation der Fortbildung verpflichtet?

  • Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen, außer jene, die den Ingenieurberuf nicht mehr ausüben.
  • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, auch wenn sie keine Kammermitglieder sind. Einzelheiten regelt die Sachverständigensatzung.

Wie viel Fortbildung ist nachzuweisen?

Innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 16 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten.

Besondere Anforderungen

  • Entwurfsverfasser/innen: Mindestens 6 der 16 Punkte öffentliches Baurecht
  • Sachverständige: Mindestens 2 Punkte der 16 Punkte Rechts- und Verfahrensfragen

Wie errechnet sich ein Fortbildungspunkt?

Ein Punkt entspricht einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Begrüßung, Pausenzeiten und Netzwerkmöglichkeiten können nicht berücksichtigt werden. Es erfolgt keine Aufrundung der Fortbildungspunkte.

Was ist ein Fortbildungszeitraum?

Die Fortbildungssatzung ist am 01.07.2022 in Kraft getreten. Der erste Fortbildungszeitraum endet nach 2 Jahren am 30.06.2024. Vom 01.07.2024 bis zum 30.06.2026 müssen weitere 16 Fortbildungspunkte gesammelt werden.

Welche Fortbildungsformate werden anerkannt?

Seminare, Fachvorträge, Lehrgänge, Kongresse, Workshops, Exkursionen, Online-Schulungen, e-learning und Inhouse-Fortbildungen. Wissenschaftliche Veröffentlichungen und Referententätigkeiten können ebenfalls angerechnet werden, jedoch nur einmal pro Thema im Fortbildungszeitraum.

Was sind satzungskonforme Fortbildungen?

Sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre Veranstaltungen, darunter technische, betriebswirtschaftliche und soziale Kompetenzen sowie Rechtsthemen und Qualitätssicherung, können als Fortbildung besucht werden.

Alle Angebote auf fortbilder.de sind anerkannt, ebenso Fortbildungen anderer Ingenieurkammern.

Fortbildungsangebote anderer Kammern (insbesondere Architekten- und Ingenieurkammern), Hochschulen, berufsständischer Verbände sowie Behörden sind ebenfalls anerkannt, sofern sie nicht den Vorgaben der Fortbildungssatzung widersprechen. Die Anerkennung externer Fortbildungen durch andere Ingenieur- bzw. Architektenkammern akzeptieren wir ebenfalls.

Fortbildungsmaßnahmen anderer Anbieter werden auf Antrag anerkannt, wenn die Fortbildungsthemen ingenieurspezifische Vorkenntnisse voraussetzen oder einen Bezug zu den in § 2 Niedersächsisches Ingenieurgesetz (NIngG) genannten Berufsaufgaben haben. Veranstaltungen mit überwiegend produktwerbenden Inhalten werden nicht anerkannt. Die Beantragung erfolgt durch den Veranstalter.

Bitte prüfen Sie selbst, ob eine Veranstaltung eines privaten Anbieters durch die Ingenieurkammer Niedersachsen oder eine andere Kammer geprüft und anerkannt worden ist.

Was müssen Fortbildungsnachweise enthalten?

Als Fortbildungsnachweise gelten i.d.R. Teilnahmebescheinigungen, die Informationen über Veranstalter, Teilnehmer, Referent, Datum, Inhalt, Dauer und Fortbildungspunkte enthalten. Die Bescheinigungen müssen auf Anforderung eingereicht werden.

Wie funktioniert die Fortbildungsdokumentation?

Die Fortbildungsverpflichtung wird alle 2 Jahre per Stichprobe überprüft (erstmalig Herbst 2024). Dazu kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Ein unterjähriges Einreichen von Teilnahmebescheinigungen ist nicht erforderlich.

Die Kammermitglieder sind verpflichtet, Ihre Fortbildungsnachweise über den Fortbildungszeitraum zu sammeln und für den Falle einer Stichprobenüberprüfung vorzuhalten (Dokumentationspflicht).

Übrigens: Fortbildungspunkte für Seminare und Veranstaltungen der Ingenieurkammer Niedersachsen werden automatisch Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben.

Fortbildungszertifikat und Emblem QUALIFIZIERT. KOMPETENT. FORTGEBILDET.

Wer mehr als 24 Punkte pro Fortbildungszeitraum gesammelt hat, kann ein Fortbildungszertifikat und ein Emblem beantragen, um seine Qualifikation zu bewerben. Das Zertifikat ist zwei Jahre gültig, eine Verlängerung ist möglich.

Ein formloser Antrag an fobi(at)ingenieurkammer.de genügt.

Kann ich mich von der Fortbildungspflicht befreien lassen?

Befreiung ist möglich, wenn der Ingenieurberuf aus persönlichen Gründen, wie Krankheit oder Elternzeit, vorübergehend nicht ausgeübt wird. Auch bei Aufgabe der Ingenieurtätigkeit ist eine Befreiung möglich. Ein Antrag ist bei der Ingenieurkammer einzureichen. Bitte legen Sie Ihrem formlosen Antrag eine Befreiung Ihrer Versicherungspflicht bei. Ein formloser Antrag kann an fobi(at)ingenieurkammer.de gestellt werden.

Ansprechpartner/in

Yildiz Kara
Sachbearbeitung
0511 39789-22
E-Mail