Gremien
Die tragende Säule der Ingenieurkammer Niedersachsen ist das Ehrenamt: In den Vertretungsorganen engagieren sich Ingenieurinnen und Ingenieure für den Berufsstand, unterstützt von den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle. Als berufliche Selbstverwaltung vertreten die niedersächsischen Ingenieurinnen und Ingenieure die Interessen des Berufsstandes gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Die Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen wählen ihre 50 Vertreterinnen und Vertreter – die Vertreterversammlung. Dieses höchste Organ der Ingenieurkammer wählt aus seinen Reihen den Vorstand und den Präsidenten sowie den Verwaltungsrat des Versorgungswerks der Ingenieurkammer Niedersachsen. In zahlreichen Ausschüssen und Arbeitskreisen bringen die Mitglieder essentielle Themen nach vorne: Von Energiewende über HOAI bis Nachwuchsförderung.
Ergebnisse der Kammerwahl 2021
Ende des Jahres 2021 wurde die 7. Vertreterversammlung gewählt – das höchste Organ der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Wer ist dabei? Das Ergebnis lesen Sie hier.
Vorstand
Der Vorstand wird von der Vertreterversammlung gewählt und ist das handelnde Organ und somit ein wichtiger Entscheidungsträger. Er besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Ingenieurkammer wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten vertreten.
Der Vorstand stellt sich vor.
Vertreterversammlung
Das Herz der Ingenieurkammer
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Ingenieurkammer Niedersachsen und besteht aus 50 Mitgliedern, die sich aus jeweils 25 Pflichtmitgliedern (d. h. Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure) und 25 freiwilligen Mitgliedern zusammensetzen.
Die Vertreterversammlung gibt Takt und Richtung der Kammerarbeit vor. Sie beschäftigt sie sich mit den grundlegenden berufspolitischen Anliegen des Berufsstandes und trifft als Beschlussorgan Entscheidungen über die Satzungen und Regelwerke der Ingenieurkammer.
Die Vertreterversammlung wählt den Vorstand sowie den Präsidenten, den Verwaltungsrat des Versorgungswerks und bildet Ausschüsse zu relevanten Fachthemen.
Aufgaben und Mitglieder
der Vertreterversammlung
Beteiligungsportal
Öffentlichkeitsbeteiligung vor Einführung und Änderung von Satzungen der Ingenieurkammer Niedersachsen
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist ein ehrenamtlich besetztes Gremium des Versorgungswerks der Ingenieurkammer Niedersachsen, das die Geschäftsführung ausübt. Er ist zuständig für die Leitung des Versorgungswerkes und dessen Vermögensanlagen, die Bewilligung von Versorgungsleistungen und die Erstellung des jährlichen Geschäftsberichts.
Eintragungsausschuss
Der Eintragungsausschuss unterscheidet sich von den übrigen Ausschüssen der Ingenieurkammer Niedersachsen dahingehend, dass er ein gesetzliches Organ ist und seine Mitglieder vom Aufsichtsministerium eingesetzt werden. Vorsitzender ist ein Volljurist. Die Entscheidungen des Eintragungsausschusses entfalten unmittelbar Rechtswirkung, d. h. sie sind vor dem Verwaltungsgericht anfechtbar. Er ist zuständig für die Aufnahme der freiwilligen Mitglieder und die Eintragungen in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure sowie die Eintragungen in die gesetzlichen Listen, Gesellschaftsliste, Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner sowie die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser.
Ausschüsse
Der Ausschuss HOAI/Wettbewerb/Vergabe berät den Vorstand in Fragen der Honorarordnung, des Wettbewerbsrechts und des Vergaberechts und gibt Stellungnahmen aus berufsständischer Sicht insbesondere zu Novellierungsbestrebungen der HOAI und des Vergaberechts ab.
Der Rechtsausschuss beschäftigt sich mit Fragen des Berufsrechts, beispielsweise zum Berufsbezeichnungsschutz, zu den Berufspflichten und Rechtsfragen rund um die Ausübung des Ingenieurberufs. Er überprüft die Regelwerke der Ingenieurkammer und passt sie gegebenenfalls an neue Entwicklungen an.
Der Sachverständigenausschuss nimmt die Aufgaben nach der Sachverständigensatzung (SVS) und der Richtlinie zur SVS wahr, insbesondere begleitet er die Antragsverfahren auf öffentliche Bestellung und Vereidigung und berät den Vorstand in Fragen des Sachverständigenwesens.
Der Schlichtungsausschuss arbeitet unabhängig und unparteiisch und kann von jedem Mitglied der Ingenieurkammer oder Auftraggebern, die ein Mitglied der Ingenieurkammer beauftragt haben, angerufen werden. Er unterliegt weder den Weisungen des Vorstands noch der Vertreterversammlung und legt bei seiner Tätigkeit die Schlichtungsordnung zu Grunde.
Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der Wahlen zur Vertreterversammlung nach der Wahlsatzung der Ingenieurkammer zuständig. Weitere Informationen zu den Funktionen und Aufgaben des Wahlauschusses finden Sie hier.
Der Haushaltsausschuss berät den Vorstand bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft wie im Finanzstatut der Ingenieurkammer festgelegt den kompletten Jahresabschluss incl. Buchführung, Anhang und Lagebericht sowie die wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung, berichtet der Vertreterversammlung über das Ergebnis und gibt eine Beschlussempfehlung ab.
Arbeitskreise
Expertenkreis für Energiefragen
Die Energiewende und die Umsetzung in der Praxis stellen eine besondere Herausforderung auch für den Berufsstand der Ingenieurinnen und Ingenieure dar, der mit seinem Fachwissen entscheidende Beiträge zum Gelingen der hochgesteckten Ziele leistet und Verantwortung gegenüber der Gesellschaft übernimmt. Der Expertenkreis für Energiefragen der Ingenieurkammer Niedersachsen begleitet den Verlauf zu gesetzlichen Vorgaben wie dem Gebäudeenergiegesetz und die anstehenden Fragen rund um die Energiewende. Er unterstützt die Diskussion und den Erfahrungsaustausch wichtiger berufspolitischer und fachlicher Themenstellungen wie der Energieeffizienzplanung von Gebäuden in Verbindung mit den gesetzlichen Vorgaben sowie auch der Nachhaltigkeit von Gebäuden.
Seine Vertreterinnen und Vertreter aus dem Berufsstand decken mit ihrem fachlichen Wissen die Themenkreise Energieeinsparung und CO2-Reduktion, Fassadendämmung, Biogas, Geothermie, Versorgungstechnik und allgemeine Elektrotechnik ab.
Arbeitskreis Junge Ingenieure
Der Arbeitskreis Junge Ingenieure beschäftigt sich mit Themen rund um den Ingenieurnachwuchs. Im Fokus stehen neben dem Schülerwettbewerb Junior.ING das Nachwuchsprogramm für Studierende ClubING. Der Arbeitskreis organisiert Exkursionen und Events im Rahmen des ClubING-Programms, bei denen Studierende Einblicke in die Praxis erhalten, sich mit Ingenieurinnen und Ingenieuren aus der Praxis austauschen und auf den Berufseinstieg vorbereitet werden.
Sie haben Fragen oder möchten im Arbeitskreis Junge Ingenieure mitwirken? Schreiben Sie gern eine E-Mail an bettina.berthier(at)ingenieurkammer.de
Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist darüber hinaus auch in Ausschüssen und Arbeitskreisen der Bundesingenieurkammer aktiv und vertritt aktuelle Themenstellungen wie Vergabe, Energie und Digitalisierung. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der Bundesingenieurkammer.