Selbständige Ingenieure
Selbständig tätige Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen können Mitglied der Ingenieurkammer werden. Die Ingenieurkammer Niedersachsen unterscheidet zwischen der Freiwilligen Mitgliedschaft und der Pflichtmitgliedschaft.
Als Ingenieurin und Ingenieur können Sie Pflichtmitglied oder Freiwilliges Mitglied werden. Pflichtmitglieder sind diejenigen Ingenieure, die in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen sind. Hier sind besondere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Die Freiwillige Mitgliedschaft ist für Ingenieurinnen und Ingenieure unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit oder Fachrichtung möglich. Die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen bringt die Mitgliedschaft im Versorgungswerk mit sich, wenn das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Eine Befreiung von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk steht nur Freiwilligen Mitgliedern der Ingenieurkammer zu.
Ihre Vorteile:
- Sie besuchen unsere Seminare zu vergünstigten Mitgliederpreisen. Zum Seminarprogramm
- Sie nutzen das Fortbildungsangebot aller anderen Ingenieurkammern in Deutschland sowie weiterer Kooperationspartner zu Mitgliederpreisen.
- Sie können sich in der Niedersächsischen Ingenieurversorgung eine zusätzliche Altersversorgung zu interessanten Bedingungen aufbauen. Ingenieurversorgung
- Sie sind herzlich eingeladen, an unserem beliebten Veranstaltungsprogramm mit Energietag, Ingenieurrechtstag, Sachverständigentag oder Neujahrsempfang teilzunehmen und haben so die Möglichkeit, sich zu aktuellen Ingenieurthemen zu informieren und sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Unsere Veranstaltungen
- Lassen Sie sich von den Fachleuten der Ingenieurkammer zu Fragen der eigenen Karriere, zu Existenzgründungs- und ggf. Nachfolgethemen und zu allen berufsbezogenen Rechtsfragen beraten. Zwei Beratungsstunden sind bereits in Ihrem Beitrag enthalten. Beratungsangebot
- Besuchen Sie die Sitzungen der Vertreterversammlung, Ihres „Kammerparlaments“. Vertreterversammlung
- Interesse, am demokratischen Willensbildungsprozess der Ingenieurkammer teilzunehmen? Wir sagen Ihnen wie das geht. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
- Sie benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine private Krankenversicherung? Nutzen Sie günstige Bedingungen von Rahmenvereinbarungen mit Versicherungspartnern. Versicherungspartner und Versicherungen
Hier zur Beitragssatzung, zur Gebühren- und Auslagensatzung, zum Niedersächsischen Ingenieurgesetz
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