Entwurfsverfasser
Die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser wird von der Ingenieurkammer Niedersachsen geführt. Mit der Eintragung in diese Liste erhalten Eingetragene die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser ist:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens
- eine zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden und
- die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Niedersachsen oder einer anderen Länderingenieurkammer, es sei denn, es liegt als natürliche Person eine Pflichtmitgliedschaft einer niedersächsischen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer vor.
Die Berufserfahrung auf dem Gebiet der Objektplanung von Gebäuden ist durch entsprechende Unterlagen nach der Bauvorlagenverordnung, die der Antragsteller angefertigt hat, nachzuweisen.
Hinweis auf die Gesetzesänderung für Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser
Der Niedersächsische Landtag hat Ende 2021 Änderungen im Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) beschlossen. Personen, die bereits vor dem 1. Dezember 2021 in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser eingetragen wurden, werden damit veranlasst, Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen zu werden. Dafür hat dieser Personenkreis bis zum 30. November 2024 Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer entfällt jedoch, wenn bereits eine Mitgliedschaft in einer anderen Länderingenieurkammer oder eine Pflichtmitgliedschaft als natürliche Person in einer niedersächsischen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer vorliegt (vgl. §§ 19 Abs. 1, 48 Abs. 3 NIngG).
Ihr Plus entdecken: Vorteile als Mitglied
Von vergünstigten Fortbildungen über persönliche Beratungen bis hin zur Altersvorsorge: Wir unterstützen Sie und stehen als vertrauensvoller Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Werden Sie Teil eines starken Netzwerkes von 6 000 Ingenieurinnen und Ingenieure in Niedersachsen. Profitieren Sie von den Leistungen der Ingenieurkammer Niedersachsen und nutzen Sie Ihre Vorteile als Mitglied.
Vorteile als Mitglied nutzen
Los geht's: in wenigen Schritten zur Mitgliedschaft
Downloadbereich
Anträge
- Antrag Mitgliedschaft911 KBSie finden hier den Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure oder freiwilligen Mitglieder und Hinweise zum Datenschutz.Antrag Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser275 KBAntrag und Hinweise für die Eintragung in die Liste der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser.SEPA-Lastschriftmandat29 KBHier finden Sie den Vordruck für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.Antrag zur Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung142 KBSie möchten Ihren ausländischen Studienabschluss anerkennen lassen? Hier finden Sie das erforderliche Antragsformular mit weiteren Hinweisen, auch zum Datenschutz.
Sie haben Fragen?