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Änderung der KOVerm ab 09.06.2024

©htpix | AdobeStock

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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat eine Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (Nds. GVBl. 2024 Nr. 44 vom 31. Mai 2024).

Die wesentlichen Änderungen betreffen die Erhöhung der anzuwendenden Halbstundensätze, wenn sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand richtet (§ 4 Abs. 3 KOVerm), sowie den Neuerlass sämtlicher Anlagen (Nr. 1-4), was die Gebührenverzeichnisse mit einschließt. 

Die Änderungsverordnung tritt am 9. Juni 2024 in Kraft.

Unter folgendem Link finden Sie die Ausgabe des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes als PDF zum Direktdownload: Änderung KOVerm