Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat eine Verordnung zur Änderung der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (Nds. GVBl. 2024 Nr. 44 vom 31. Mai 2024).
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Erhöhung der anzuwendenden Halbstundensätze, wenn sich die Gebührenhöhe nach dem Zeitaufwand richtet (§ 4 Abs. 3 KOVerm), sowie den Neuerlass sämtlicher Anlagen (Nr. 1-4), was die Gebührenverzeichnisse mit einschließt.
Die Änderungsverordnung tritt am 9. Juni 2024 in Kraft.
Unter folgendem Link finden Sie die Ausgabe des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes als PDF zum Direktdownload: Änderung KOVerm