Beschwerdemanagement
Sowohl Kammermitglieder als auch von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen bestimmten rechtlichen Pflichten, deren Einhaltung die Ingenieurkammer Niedersachsen als Aufsichtsbehörde neutral im Sinne und zum Schutz der Allgemeinheit zu prüfen hat.
Etwaige Pflichtverletzungen können Sie entweder im Rahmen der Mitgliederbeschwerde oder im Rahmen der Sachverständigenbeschwerde anzeigen.
Wozu die Verfahren nicht dienen:
- Sie liefern keine Beweismittel für Gerichtsverfahren.
- Sie sind kein Ersatz für langwierige Gerichtsverfahren.
- Sie können keine Ansprüche feststellen oder zusprechen.
- Sie können für die Hinweisgebenden keine Handlungen erzwingen.
Ist die Beschwerde oder Sachverständigenbeschwerde dann überhaupt der richtige Weg? Und wenn nein, welche Möglichkeiten gibt es dann?
Hier kann Ihnen der Beschwerdewegweiser weiterhelfen.
Und auch wenn die Verfahren auf den ersten Blick von außen praktisch identisch wirken, werden sie von sehr unterschiedlichen Normen bestimmt, haben verschiedene Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen, und laufen anders ab. Näheres erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns gern über rechtATingenieurkammer.de!