Im Gesetz- und Verordnungsblatt wurde die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes veröffentlicht. Neu eingefügt wurde, dass das Deutsche Institut für Bautechnik für die Aufgaben der Registrierstelle nach § 98 GEG zuständig ist. Zudem werden die Zuständigkeiten für Stichprobenkontrollen von Energieausweisen nach § 99 GEG geregelt.
Die Verordnung ist am 15.03.2025 in Kraft getreten.