Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E vorgelegt, das Bundesbauministerium folgte mit einer Leitlinie.
Die Politik hat – auch durch die Hinweise der Ingenieurkammern – langsam erkannt, dass das Bauen in Deutschland einfacher werden muss und leitet jetzt Änderungen rund um den sogenannten Gebäudetyp E ein:
Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte zunächst einen Gesetzentwurf für den Gebäudetyp E vorgelegt. Das "E" stand in den Gesprächen mit Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer etwa für "einfach". Der Gesetzentwurf hat auch ein vereinfachtes Bauverfahren im Sinn: Es soll bei Gebäuden auf bestimmte Komfort-Standards verzichtet werden können, die zum Beispiel für Statik und Brandschutz unbedeutend sind.
Am 12.07.2024 legte Bundesbauministerin Klara Geywitz nach. Ihr Ministerium schickte eine Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E an die Mitglieder einer Arbeitsrunde, in der auch die Bundesingenieurkammer ist. Die Leitlinie soll Bauende und Planende beim einfachen und innovativen Bauen unterstützen: Es heißt, der Ansatz des Gebäudetyps E müsse breit verstanden werden und es müsse von geltenden Anforderungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht abgewichen werden können.
Mehr zum Thema:
Artikel im Deutschen Ingenieurblatt am 12.07.2024
Artikel im Handelsblatt am 12.07.2024