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Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Honorargutachten

© artefacti | AdobeStock

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 27. März 2025 den Endbericht zum HOAI-Honorargutachten online bereitgestellt. Das Gutachten umfasst nebst Anlagen insgesamt mehr als 600 Seiten. Nach erster Durchsicht stellen sich die Ergebnisse aus dem Honorargutachten in Bezug auf die Honorartafeln überwiegend positiv dar.

Die wissenschaftlichen Ergebnisse wurden in vier verschiedenen Konstellationen dargestellt:

  • Honorarwerte angepasst auf den Stand 2023 (bis zu diesem Zeitpunkt lagen statistische Daten vor)
  • Honorarwerte einschließlich einer Prognose bis zum Jahr 2026

Diese Darstellung betrifft sowohl die Flächenplanungen als auch die Objekt- und Fachplanungen.
 

Bei den Objekt- und Fachplanungen wurden die beiden Zeitpunkte (2023, 2026) nochmals differenziert:

  • Unter Berücksichtigung allgemeiner rechtlicher und technischer Veränderungen mit Korrekturanpassungen ab 1996
  • Unter Berücksichtigung allgemeiner rechtlicher und technischer Veränderungen ab 2013.

        Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der HOAI


Um einen Überblick zu den Ergebnissen darzustellen, sind nachstehend die prozentualen Erhöhungen der Basissätze in Honorarzone III und der Basissätze der Honorarzone II bei der Technischen Ausrüstung, jeweils unterer Wert/mittlerer Wert/ oberer Wert der anrechenbaren Kosten bzw. Flächen dargestellt.

        Ergebnisse des BMWK-Honorargutachtens in Bezug auf die Honorartafeln

 

Das Gutachten bildet die Grundlage für die kommenden Diskussionen zur HOAI-Novellierung. Jetzt ist es entscheidend, die Erkenntnisse weiterzuverfolgen und in den Prozess einzubringen.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Gutachten um eine wissenschaftliche Ausarbeitung im Ergebnis der Diskussion im informellen Begleitkreis des BMWK, an dem Vertreter von AHO, BAK und BIngK beteiligt waren, handelt. Die Vertreter von AHO, BAK und BIngK haben darauf gedrängt, dass in die Betrachtung bereits Prognosewerte einbezogen und diese bis 2026 dargestellt werden.

Im Hinblick auf die eingetretene Verzögerung der HOAI-Novellierung aus politischen Gründen ist es realistisch, dass der Stand 2026 bei der Honoraranpassung berücksichtigt wird. Die Entscheidung wird jedoch im Verordnungsgebungsverfahren durch das Bundeswirtschaftsministerium getroffen, das die Aufgabe hat, den Referentenentwurf zur HOAI zu erstellen.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer werden das Gutachten nun eingehend analysieren.

Wir werden über die weiteren Punkte berichten und Sie auf dem Laufenden halten.