Die neue Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/ 2011) ist ab dem 7. Januar 2025 in Kraft getreten.
Die benannte Verordnung kommt ab dem 8. Januar 2026 zur Anwendung. Durch die vorgesehene Übergangszeit von einem Jahr sollen die Betroffenen die Möglichkeit erlangen, auf die neuen europarechtlichen Vorgaben angemessen zu reagieren. Die Verordnung regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten innerhalb der Europäischen Union. Verstärkt fokussieren sich die verordnungsrechtlichen Neuerungen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte, Produktsicherheit sowie Kreislaufwirtschaft in der Bauwirtschaft als Teil des europäischen Green Deal.
Die Anforderungen für die Vermarktung von Bauprodukten soll durch die neue Verordnung innerhalb der Europäischen Union (EU) harmonisiert und Hindernisse im Handel mit Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten sollen weitestgehend beseitigt werden. Die Neuerungen lösen zugleich Pflichten für die beteiligten Wirtschaftsakteure aus. Der Hersteller beispielsweise verpflichtet sich künftig für ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine Leistungserklärung zu erstellen (Leistungserklärung), um dieses Produkt in Verkehr bringen zu können. Mit dieser erklärten Leistung nimmt der Hersteller zugleich die Verantwortung für die Konformität des Produkts, die die Einhaltung von Produktanforderungen bestätigt (Konformitätserklärung). Der Anwendungsbereich der EU-BauPVO ist auch für gebrauchte Produkte eröffnet, um die Ressourceneffizienz zu verbessen, Abfall vorzubeugen und Reparaturen sowie Widerverwendungen zu ermöglichen und die Nachhaltigkeit im Gesamten zu fördern.
Die Einführung eines digitalen und einheitlichen Produktpasses soll die Verfügbarkeit von Produktinformationen und Transparenz im Interesse der Produktsicherheit, des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit gewährleisten. Der Produktpass soll künftig Baufirmen und Bauherren Auskunft über die Eigenschaften und Leistungen über ein Bauprodukt geben. Auf einen Blick sollen Betroffene sehen, welche Materialien ein Produkt beinhaltet, nach welchen Normen oder Produktvorgaben es hergestellt wurde sowie inwieweit umwelt- und klimafreundlich ein Produkt ist.
Die Europäische Union gibt durch die in Kraft getretene Verordnung den Rechtsrahmen vor, während die Mitgliedstaaten weiterhin für die Festlegung von Bestimmungen über Bauwerke, einschließlich deren Gestaltung und Abmessungen zuständig bleiben. Die Schaffung der harmonisierten Vorschriften soll das Recht der Mitgliedstaaten, nationale Anforderungen an Bauwerke festzulegen, unberührt lassen und das bereits bestehende und gerechtfertigte Schutzniveau nicht verringern.
Hier geht es zur Verordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202403110