Das Wachstumschancengesetz sieht die Einführung der E-Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich (Business-to-Business) zum 1. Januar 2025 vor. Durch diese gesetzliche Vorgabe müssen die betroffenen Ingenieurbüros in der Lage sein, Rechnungen in einem elektronischen Format zu empfangen und zu verarbeiten.
Die E-Rechnungspflicht betrifft bereits seit 2020 Ingenieurbüros, die Geschäfte mit öffentlichem Auftraggeber tätigen. Ab 2025 findet eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Unternehmen in B2B-Verhältnissen statt, ungeachtet der Größe eines Ingenieurbüros. Unter einer elektronischen Rechnung im Sinne von § 14 UStG ist eine Rechnung zu verstehen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird sowie eine elektronische Verarbeitung nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) ermöglicht.
Dieses strukturierte elektronische Format muss entsprechend der geltenden Richtlinie 2014/55/EU, dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 und der vorgegebenen Liste der Syntaxen entsprechen. Es ist davon auszugehen, dass die sogenannte „XRechnung“ und das hybride Format „ZUGFeRD“ (ab Version 2.0.1) regelrecht den vorgeschriebenen europarechtlichen Anforderungen genügen.
Ab dem 01.01.2025 müssen alle Ingenieurbüros E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform verarbeiten können. Eingehende E-Rechnungen können ab dem Zeitpunkt nicht mehr abgelehnt werden. Einschließlich bis 31.12.2026 ist die Versendung von Papierrechnungen und PDF-Rechnung als sonstige Rechnung möglich. Zu beachten ist, dass Letzteres nur mit der Einwilligung des Empfängers möglich ist.
Ab dem 01.01.2027 müssen Ingenieurbüros mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000,00 Euro im genannten Geltungskreis E-Rechnungen ausstellen und versenden können. Ab dem 01.01.2028 sind Ingenieurbüros mit Vorjahresumsatz von weniger als 800.000,00 Euro zur Ausstellung und Versand von E-Rechnungen verpflichtet. Diese Übergangsregelungen laufen zum 31.12.2027 ab, sodass ab dem 01.01.2028 alle Ingenieurbüros, die in den Geltungsbereich der benannten Richtlinie fallen, zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet sind. Ausgenommen sind Kleinbetragsrechnungen unter 250,00 EUR sowie Fahrausweise.
Zu den nennenswerten Vorteilen einer E-Rechnung gehören eine schnelle Bearbeitung durch die automatisierte Verarbeitung sowie die Reduktion von Fehlern, da manuelle Arbeitsabläufe reduziert werden.
Weitere Information erhalten Sie auf folgenden Links:
https://www.e-rechnung-bund.de/e-rechnung/was-ist-eine-e-rechnung/