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Forderung: Ohne Berufserfahrung keine Bauvorlageberechtigung

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Die Ingenieurkammer Niedersachsen hat im Landtag deutlich gemacht, dass sie gegen eine Aufweichung der Qualitätsstandards in der Bauordnung ist.

Im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Niedersächsischen Landtags ging es am 1. März 2024 bei einer Anhörung um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Architektengesetzes, des Niedersächsischen Ingenieurgesetzes und der Niedersächsischen Bauordnung. Die Landesregierung möchte vom Landtag beschließen lassen, dass künftig auch Bauingenieurinnen und Bauingenieure ohne Berufserfahrung und ohne Versicherungspflicht Bauvorlagen einreichen dürfen.
Das würde nach dem Entwurf der Niedersächsischen Bauordnung für bestimmte Wohn- und Gewerbegebäude sowie für alle land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäude, die keine Sonderbauten sind, gelten.

Die Ingenieurkammer Niedersachsen ist gegen diese Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und sieht darin die Gefahr, dass die Qualitätsstandards der Ingenieurinnen und Ingenieure aufgeweicht werden. Sie hat deshalb bereits im Vorfeld der Anhörung eine Resolution mit anderen Verbänden unterzeichnet, in der der Landtag aufgefordert wird, den Gesetzesentwurf insoweit abzulehnen.

Aus Sicht der Unterstützer der Resolution geht die Landesregierung mit der Änderung der Bauordnung über die nötigen Änderungen nach Europarecht hinaus. Und zwar mit dem § 53 Abs. 4 Nr. 5 in dem Entwurf der Niedersächsischen Bauordnung. Die Forderungen der EU-Kommission sind nach ihrer Auffassung bereits in der Änderung des § 19 Abs. 2 NIngG berücksichtigt.

Daher fordern die Kammern und Verbände, die zusätzliche Änderung in der Bauordnung zu streichen.