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Änderungen der Baugebührenordnung in Kraft getreten

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Seit dem 9. März 2021 sind die Änderungen an der Baugebührenordnung (BauGO) in Kraft getreten. Diese betreffen die Anlage 1 zu den §§ 1 und 2 Absatz 1 BauGO und führen eine Gebührenregelung für die Typengenehmigung nach § 73a Niedersächsische Bauordunung (NBauO) in Ziff. 1 der Anlage ein. Außerdem erfolgt eine Gebührenanhebung für Amtshandlungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger nach § 40 Abs. 6 NBauO (Anlage 1 Ziff. 7).

Die entsprechende Verordnung zur Änderung der Baugebührenordnung wurde zuvor am 8. März 2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 09/2021 S. 88 veröffentlicht. Die vollständige Ausgabe steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung: Nds. GVBl Nr. 09/21.