Ein spannendes Feld für Kammermitglieder ist das Versorgungswerk insbesondere für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure. Entsprechend groß war die Resonanz mit über 100 Teilnehmenden beim vierten KammerTalk der Ingenieurkammer.
Am 03.09.2024 widmete sich die digitale Infoveranstaltung dem Thema Versorgungswerk. Der Fachmann rund um den Bereich Versorgungswerk Herr Ralf Braeuer, Teamleiter bei der VGV Verwaltungsgesellschaft für Versorgungswerke mbH, informierte die Teilnehmenden über die Organisation des berufsständischen Versorgungswerks, die Mitgliedschaftsvoraussetzungen und Leistungen des Ingenieurversorgungswerks. Die interessierten Kammermitglieder nahmen die Gelegenheit wahr, Informationen aus erster Hand zu erhalten. „Das Versorgungswerk, als Bestandteil der sog. 1. Säule, hat die Aufgabe Leistungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu verbringen“, informierte Ralf Braeuer. Er zeigte verschiedene Möglichkeiten zur Beitragsentrichtung, deren Höhe sich nach der Art der Tätigkeit und der Höhe des Einkommens richten. Anhand einer interessanten Beispielberechnung wurde der Vorteil eines frühen Eintrittsalters im Versorgungswerk deutlich. Attraktiv ist das Versorgungswerk auch vor dem Hintergrund steuerlicher Aspekte, denn die Beiträge zum Versorgungswerk können als Sonderausgaben nach den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes steuerlich geltend gemacht werden.
Um von den Vorteilen des Versorgungswerkes Gebrauch machen zu können, ist die Kammermitgliedschaft vorausgesetzt. Pflichtmitglieder des Versorgungswerkes sind alle Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen, die das 45. Lebensjahr nicht vollendet haben und nicht berufsunfähig sind. Befreit werden diejenigen, die einen der abschließend aufgezählten Befreiungstatbestände, wie zum Beispiel eine lediglich freiwillige Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer, erfüllen. Mit dem Tag der Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer Niedersachsen beginnt auch die Mitgliedschaft im Versorgungswerk.
Im weiteren Verlauf der Online-Veranstaltung gab Alexander Koch, Sachgebietsleiter Mitglieder & Listen in der Ingenieurkammer, einen Überblick über die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure. Was viele nicht wissen: Auch wer sich im Angestelltenverhältnis befindet und Beratende Ingenieurin oder Ingenieur werden möchte, hat die Möglichkeit, sich zugunsten des Versorgungswerks von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Angestellten innerhalb der freiberuflich ausgerichteten Ingenieurgesellschaft ihre Tätigkeit überwiegend frei von fachlichen Weisungen ausüben und auch die übrigen Voraussetzungen erfüllen.
In einem 60-minütigen Vortrag fokussierten sich die Fachexperten, die im Nachgang noch für Fragen zur Verfügung standen, auf die wesentlichen Themen, die eine Mitgliedschaft beim Versorgungswerk mit sich bringt. Abschließend wurde seitens der Geschäftsstelle auf das individuelle Beratungsangebot für Mitglieder hingewiesen.
Wenn Sie Interesse an einer Einladung zum nächsten KammerTalk haben, teilen Sie uns gern Ihre aktuelle E-Mail-Adresse ebenfalls unter kammer(at)ingenieurkammer.de mit.