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NBauO-Änderungen ab dem 1. Januar 2022

© Sebastian Duda | AdobeStock

Ab dem 1. Januar 2022 gelten die Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung:  Die Novelle soll zum einen der Vereinfachung und Klarstellung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften in Niedersachsen dienen. Weitere Schwerpunkte sind Digitalisierung und Klimaschutz. So sind u.a. Regelungen zur elektronischen Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren, zur weiteren Stärkung des Photovoltaikausbaus im Gebäudesektor sowie Erleichterungen für die Errichtung von Windenergieanlagen vorgesehen.

Davon abweichend gelten bereits seit dem 11. November 2021 die Regelungen nach Artikel 1 Nr. 20 (Änderungen von § 63 Absatz 1 NBauO), Nr. 25 Buchst. d (Ergänzung des § 69 Absatz 2 NBauO um einen Satz 4), Nr. 29 (Änderung von § 73a NBauO), Nr. 30 Buchst. b Doppelbuchst. bb (Änderung von § 74 Absatz 2 Satz 2 NBauO) und Nr. 36 (Änderung von § 82 Absatz 2 NBauO) des Änderungsgesetzes.

Den Gesetzestext zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie hier zum Download.