Mit den Verordnungen (EU) 2021/1950 und (EU) 2021/1951 vom 10.11.2021 wurden die EU-Schwellenwerte für Vergaben geändert.
Die Europäische Kommission hat diese Änderungen am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) veröffentlicht.
Ab dem 01.01.2022 gelten demnach die folgenden Schwellenwerte:
Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU)
Bauleistungen | 5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR |
Liefer-/Dienstleistungen | |
– oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen | 140.000 EUR statt bisher 139.000 EUR |
– übrige öffentliche Auftraggeber | 215.000 EUR statt bisher 214.000 EUR |
Konzessionen | 5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR |
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)
Bauleistungen | 5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR |
Liefer-/Dienstleistungen | 431.000 EUR statt bisher 428.000 EUR |
Die Bekanntmachung erfolgte im Bundesanzeiger BAnz 13.12.2021 B1, nachzulesen unter folgendem Link: EU-Schwellenwerte.
Die leichte Anhebung der Schwellenwerte führt dazu, dass Ausschreibungen erst ab dieser erhöhten Summe europaweit ausgeschrieben und die entsprechenden Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmuster beachtet werden müssen.
Quelle: Bundesingenieurkammer