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Neue EU-Schwellenwerte

Mit den Verordnungen (EU) 2021/1950 und (EU) 2021/1951 vom 10.11.2021 wurden die EU-Schwellenwerte für Vergaben geändert.

Die Europäische Kommission hat diese Änderungen am 11.11.2021 im Amtsblatt der EU (OJ L 398, 19 ff.) veröffentlicht.

 

Ab dem 01.01.2022 gelten demnach die folgenden Schwellenwerte:

 

Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU)

Bauleistungen   5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen    
– oberste und obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Einrichtungen140.000 EUR statt bisher 139.000 EUR
– übrige öffentliche Auftraggeber  215.000 EUR statt bisher 214.000 EUR
Konzessionen    5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR

 

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (2014/25/EU und 2009/81/EG)  

Bauleistungen5.382.000 EUR statt bisher 5.350.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen                                                                                         431.000 EUR statt bisher 428.000 EUR

 
Die Bekanntmachung erfolgte im Bundesanzeiger BAnz 13.12.2021 B1, nachzulesen unter folgendem Link: EU-Schwellenwerte.

Die leichte Anhebung der Schwellenwerte führt dazu, dass Ausschreibungen erst ab dieser erhöhten Summe europaweit ausgeschrieben und die entsprechenden Ausschreibungsverfahren und Bekanntmachungsmuster beachtet werden müssen.

Quelle: Bundesingenieurkammer