Erhöhung der Vergütungssätze ab 1. Juni:
Im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), als Teil des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025), wurden Anpassungen vorgenommen.
In Artikel 10 ist die Änderung des JVEG enthalten, die unter anderem eine Erhöhung der Vergütungssätze für Gerichtssachverständige um neun Prozentpunkte vorsieht.
Die neuen Vergütungssätze treten ab dem 1. Juni 2025 in Kraft und können ab diesem Zeitpunkt für alle Aufträge berechnet werden.
Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Neuerungen können hier nachgelesen werden: BGBl. 2025 I Nr. 109 vom 10.04.2025