Bundesregierung legt Maßnahmenpaket für Bau- und Immobilienbranche vor: Das Gesamtpaket umfasst 14 Maßnahmen und wurde beim Wohnungsbaugipfel des Bundeskanzlers am 25. September 2023 vorgestellt. Dieses soll kurzfristig den Wohnungsbau in Deutschland wiederbeleben. Viele der Punkte wurden in den letzten Wochen und Monaten zwischen Wirtschaft und Politik ausgehandelt und stellen einen guten Kompromiss dar.
Ob jedoch die neu bereitgestellten Gelder und Steuererleichterungen den Baumotor soweit hochfahren, dass der dringend benötigte Wohnraum im entsprechenden Umfang geschaffen wird, bleibt abzuwarten. Wichtig ist, in den nächsten Wochen und Monaten wieder für Planungssicherheit und Vertrauen bei Investoren und privaten Bauherren zu sorgen. Den Ländern und der im November stattfindenden Bauministerkonferenz der Länder fällt nun eine zentrale Rolle zu. Hier wird sich zeigen, ob dem heute vorgestellten Maßnahmenkatalog auch wirklich Taten folgen werden.
Die Genehmigungs- und Planungsverfahren zu beschleunigen, ist eine der Forderungen der Ingenieurkammern. Die Einführung des digitalen Bauantrags zeigt jedoch, wie langwierig solche Prozesse sind. Sollte die Genehmigungsfiktion von 3 Monaten umgesetzt werden, so wäre dies aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein wirklicher Fortschritt.
Stellungnahme Bundesingenieurkammer
Die Bundesingenieurkammer begrüßt, dass mehr Augenmerk auf das Bauen im Bestand, das ressourcenschonende Bauen und die Kreislauffähigkeit von Baumaterialien gelegt wird. Sie war durch ihren Präsidenten Dr. Heinrich Bökamp vertreten. Innovationen am Bau und die Forschung müssen hierzu jedoch entsprechend gefördert, der Rechtsrahmen zügig angepasst werden. Die CO2-Reduktion im Gebäudesektor und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Bundesingenieurkammer hat immer betont, dass der Bausektor in der Lage sein muss, beide Ziele zu erreichen. Die vorgestellten Maßnahmen und Anpassungen in diesem Bereich sind ein gut abgestimmtes Maßnahmenpaket. Der öffentlichen Hand als Auftraggeber fällt bei Nachhaltigkeit und Digitalisierung am Bau eine Vorbildrolle zu – sie muss hier vorangehen.
Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zum Wohnungsbaugipfel des Bundeskanzlers: „Wohnungsbau ist auch immer Sozialpolitik – doch leider ist bezahlbarer Wohnraum aktuell Mangelware. Die Schaffung von Wohneigentum sollte breiten Bevölkerungsteilen ermöglicht werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Kanzler und die Bundesregierung ressortübergreifend diesen Themen angenommen haben. Ein Gesamtpaket wurde geschnürt, das hoffentlich nun den gewünschten Effekt hat. Die Hürden der ‚Leistungsphase null‘ wurden genommen, wir müssen jetzt endlich in die Umsetzung kommen.“
Quelle: Pressemitteilung Bundesingenieurkammer
Maßnahmen der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft
Das von Bundesregierung vorgelegte Maßnahmenpaket für die Bau- und Immobilienbranche finden Sie vollständig auf der Webseite des BMWSB hier
Dazu die Bundesingenieurkammer:
Darin enthalten sind u. a. Änderungen der Förderkulisse für Energieeffizienz-Experten:
- Beim KFW-Neubauprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wurde die Einkommensgrenze von 60.000 € auf 90.000€ angehoben. Zudem wurde der Kredithöchstbetrag um 30.000 € erhöht (siehe hierzu Anlage 2 und Punkt 5 des Maßnahmenpaketes)
- Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) befindet sich derzeit in der Überarbeitung. Vorab wurde bereits als Teil des Maßnahmenpaketes beschlossen, dass der Klima-Bonus (Speed-Bonus) bei Einbau einer klimafreundlichen Heizung um 5% auf 25% für die Jahre 2024 und 2025 angehoben wird (siehe Punkt 11 des Maßnamenpaketes).
- Auch für die energetische Sanierung wurden die Fördersätze in der BEG angehoben. Die bisherigen Sanierungssätze von 15 Prozent als Zuschuss und 20 Prozent steuerliche Abschreibung sollen jeweils auf 30 Prozent angehoben werden (siehe Punkt 11 des Maßnahmenpaketes).
Außerdem wird die für 2025 geplante Einführung des Neubaustandards EH 40 im GEG ausgesetzt und wird auch in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt.