In wenigen Schritten zur Mitgliedschaft
Los geht’s!
- Laden Sie den Antragsordner für die Mitgliedschaft herunter.
In dem Ordner befinden sich der Vordruck eines Mitgliedsantrags und eines SEPA-Lastschriftmandats.
Die Anlagen zum Mitgliedsantrag dienen Ihrer Information und umfassen das Niedersächsische Ingenieurgesetz, die Beitragssatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen, die Gebühren- und Auslagensatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen und die Hauptsatzung der Ingenieurkammer Niedersachsen sowie Datenschutzhinweise.
- Füllen Sie den Mitgliedsantrag aus.
Die Hinweise auf Seite 5 und 6 des Antrags helfen Ihnen beim Ausfüllen.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unser Ansprechpartner:innen des Sachgebiets Mitglieder und Listen.
- Senden Sie den ausgefüllten Mitgliedsantrag, das SEPA-Lastschriftmandat und die im Mitgliedsantrag genannten erforderlichen Unterlagen
per E-Mail an beitrag(at)ingenieurkammer.de
oder per Post an die
Ingenieurkammer Niedersachsen
Hohenzollernstr. 52
30161 Hannover
- Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per Mail oder Post. Ggf. fordern wir von Ihnen für die Vollständigkeit Ihres Antrags noch Unterlagen nach.
- Nach erfolgter Eintragung als Beratender Ingenieur oder freiwilliges Mitglied erhalten Sie von uns den Eintragungs-, Beitrags- und Kostenfestsetzungsbescheid sowie eine Urkunde und einen Stempel.
Zudem melden wir Ihre Daten an das Ingenieurversorgungswerk. Wenn Sie bei Eintritt in die Ingenieurkammer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Sie auch dort automatisch Mitglied. Weitere Informationen rund um das Versorgungswerk finden Sie hier.
Herzlich Willkommen!