Am 22. Februar 2024 fand für alle interessierten Mitglieder der erste KammerTalk - das neue Online-Veranstaltungsformat der Ingenieurkammer - statt. In kurzen Fachvorträgen informieren Expertinnen und Experten zu aktuellen berufsstandsrelevanten Themen, die dann in der anschließenden Fragerunde noch vertieft behandelt werden können. Die Veranstaltungen richten sich ausschließlich an Mitglieder der Ingenieurkammer Niedersachsen – ein weiteres Plus der Mitgliedschaft!
Die Auftaktveranstaltung selbst bot Einblick in die neuen und geänderten gesetzlichen Grundlagen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und deren Bedeutung für Ingenieurbüros. Nach einer herzlichen Begrüßung der rund 30 Teilnehmenden durch die Leiterin der Abteilung Recht & Öffentlichkeit, Rechtsanwältin Nadine Scholz, ging es gleich juristisch zur Sache.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schodder von der Kanzlei SCHULZ SCHODDER in Hildesheim, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, informierte in seinem 45-minütigen, informationsgeladenen Vortrag darüber, welche Notwendigkeiten sich in Bezug auf die GbR durch die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ergeben. Ein besonderer Fokus wurde auf die Bedeutung der Rechtsfähigkeit der GbR sowie die neu eingeführte eingetragene GbR (eGbR) und das Gesellschaftsregister gelegt. Den Vorteil einer eGbR sieht der Rechtsexperte in der Transparenz und Rechtssicherheit und veranschaulicht dies mit Beispielen aus der Praxis. Die Gesellschaftsform ist nämlich nicht nur für Gründung und Organisation des eigenen Büros, sondern auch für etwaige Geschäftspartner interessant. Im zweiten Teil des Vortrages erhielten die teilnehmenden Ingenieurinnen und Ingenieure einen Überblick über Änderungen zum bisherigen Recht der GbR, beispielsweise Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters. Hier spielen neben den klar gesellschaftsrechtlichen auch erbrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle.
Zuletzt gab es noch einen Ausblick auf anstehende berufsrechtliche Entwicklungen: der aktuell dem Landtag vorliegende Entwurf zur Änderung des NIngG sieht vor, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 NIngG die eGbR in die Gesellschaftsliste für Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure eingetragen werden und die geschützte Berufsbezeichnung nach § 16 Abs. 1 NIngG führen können soll. Die nicht eingetragene GbR wird nicht eintragungsfähig nach § 17 NIngG, kann jedoch wie bisher nach § 16 Abs. 2 NIngG die Berufsbezeichnung „Beratende/-r Ingenieur/-in“ führen.
Über das Inkrafttreten der Änderungen wird Sie die Ingenieurkammer zu gegebener Zeit informieren.
Die Beteiligung der Zuhörerschaft an der anschließenden Fragerunde und das positive Feedback zur Veranstaltung sprechen für den gelungenen Auftakt und das Konzept des neuen Formats: kurz, informativ, aktuell.
Der nächste KammerTalk steht auch schon in den Startlöchern – wir halten Sie auf dem Laufenden!
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